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Beitrag gepostet am 07.01.08, 11:58
Nr.: 1
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gidil
Ausbildungs / Arbeitszeugnis
Hallo Ihr Lieben,
ich habe eine Ausbildung als kauffrau für Bürokommunikation gemacht, wurde übernommen und zwei Jahre beschäftigt in einem Dolmetscher und Übersetzungsbüro, bin auch dolmetschen gegangen, heute wurde ich ins Büro gerufen und mündlich gekündigt
(Begründung: betriebsbedingt)
Ich brauche ein SEHR GUTES Ausbildungs und Arbeitszeugnis, kann mir jemand bitte helfen?!
und noch was welche Rechtsschutzversicherung würdet Ihe mir empfehlen?! oda yok da
yardimlariniz icin ALLAH razi olsun
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Beitrag gepostet am 07.01.08, 12:17
@nayanaya
Nr.: 2
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gidil
Ausbildungs / Arbeitszeugnis
yok canim ne klageni, ich bin ein friedlicher mensch die Rechtsschutzversicherung will ich für mich machen yani bulunsun.
und zu dem Zeugnis, kadin dediki Zeugnisini yaz nasil istiyorsan ben imzaliyim, ich mein hallo ich habe mich in 5 Jahren nicht einmal krank schreiben lassen und ich habe mir immmer den hintern aufgerissen, und das ist der dank dafür.
ich weiss nicht was ich machen soll wie ich vorgehen soll anliyacagin dönüp duruyorum
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Beitrag gepostet am 07.01.08, 12:40
@nayanaya
Nr.: 3
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gidil
Ausbildungs / Arbeitszeugnis
ich weiss nicht wie das alllerbeste zeugnis aussieht
das ist das Problem
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Beitrag gepostet am 07.01.08, 12:50
@sehrazat1001
Nr.: 4
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gidil
Ausbildungs / Arbeitszeugnis
danke
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Beitrag gepostet am 07.01.08, 13:19
@sehrazat1001
Nr.: 5
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gidil
Ausbildungs / Arbeitszeugnis
anladim sagol
0
Beitrag gepostet am 09.01.08, 11:20
@gidil
Nr.: 6
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kibriyaguel
Ausbildungs / Arbeitszeugnis
Hallo ich hoffe du hast den mündlichen Kündigung nicht angenommen, denn es ist nicht richtig was deine Vorgesetzten gemacht haben. Mündliche Kündigung ist nicht gültig.
Bei den Kündigungen ist regelmäßig zu prüfen, ob eine gesetzliche Form vorliegt. Grundsätzlich sollte eine Kündigung schriftlich erfolgen, allein um diese zu dokumentieren. In wichtigen Fällen ist die Schriftform aber grundsätzlich vorgeschrieben, wie bei den beiden wichtigsten Fällen, dem Arbeits- und dem Mietrecht.
Ergeht hier lediglich eine mündliche Kündigung, ist diese unwirksam und eine neue, formgerechte Kündigung muss ausgestellt werden. Dabei ist natürlich wieder die Kündigungsfrist, soweit nötig, zu wahren. Die Kenntnis um die korrekte Form kann viel Ärger und vor allem Kosten ersparen und ist schnell geklärt.
Einige wenige Verträge können ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Die allermeisten der Verträge, die Bedeutung in unserem Alltag entfalten, sind aber in der Regel nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen.
Kündigungsfristen sind entweder vertraglich oder gesetzlich geregelt. Wenn die vertragliche Frist unter der gesetzlichen ist, wird sie in vielen Fällen unrechtmäßig sein, was zur Unwirksamkeit der Kündigung führt. Wie so häufig kann es auch hier Ausnahmen geben. Die Fristen des Arbeitsrechts sind nun § 622 BGB geregelt. Die Grundkündigungsfrist beträgt vier Wochen zum 15. oder Ende des Monats, im Mietrecht sind es drei Monate, sowohl auf Vermieter- und Mieterseite. Im Arbeits- und Mietrecht können unterschiedliche Faktoren wie Betriebszugehörigkeit, Wohnzeit oder vertragliche Regelungen die Frist verändern, häufig handelt es sich hierbei um zwingende Gesetzesregelungen.
ich hoffe es hilft dir etwas was ich geschrieben habe
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Beitrag gepostet am 13.01.08, 18:41
@gidil
Nr.: 7
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hero1a
Ausbildungs / Arbeitszeugnis
Arag ist gut
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1
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